Unser Partner arztkonsultation ak GmbH hat die Lösung Videosprechstunde im Dezember 2021 nach den internet privacy standards (ips) begutachten und mit dem Gütesiegel ips auszeichnen lassen. Die Prüfung umfasste dabei auch die Anforderungen des § 5 der Vereinbarung über die Anforderungen an die technischen Verfahren zur Videosprechstunde gemäß § 365 Absatz 1 SGB V (Anlage 31b zum Bundesmantelvertrag - Ärzte) zwischen dem GKV-Spitzenverband und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung.
Damit hat sich der Anbieter höchsten Anforderungen unterworfen, die zum einen die Einhaltung datenschutz- und verbraucherschutzrechtlicher Vorschriften sicherstellen als auch die Sicherheitsvorkehrungen nach dem aktuellen Stand der Technik beinhalten. Der ips-Kriterienkatalog ist kostenlos abrufbar unter www.datenschutz-cert.de.
Die internet privacy standards werden als bundesweit gültiges Gütesiegel für Webportale von der Initiative D21 der Bundesregierung und von Verbraucherschutzverbänden empfohlen. Eine Siegelung nach ips entspricht einem hohen Prüfungsmaßstab.
Geprüft wurde außerdem die Verarbeitung personenbezogener Daten. Auch hier erreicht die Lösung unseres Partners arztkonsultation ein hohes Qualitätsniveau. Daher verfügt die Videosprechstunde zusätzlich zur Zulassung für die Regelversorgung über ein weiteres Zertifikat. Ein Nachweis der datenschutz cert GmbH belegt die Erfüllung des DSGVO information privacy standard. Anwendern und Anwenderinnen der Software wird hiermit bestätigt, dass alle personenbezogenen Daten jederzeit datenschutzkonform behandelt werden.
Für die Anmeldung bei Ihrer KV nutzen Sie bitte folgende Zertifikate:
Weitere Informationen über die Formalitäten zur Abrechnung und zu Ihrer KV.
Als geprüfter Videodienstanbieter sind Videosprechstunden mit der Lösung unseres Partners arztkonsultation in der Regelversorgung abrechenbar. Leistungserbringer können für den Einsatz der Videosprechstunde daher ein Honorar einfordern. Die Abrechnungsziffern sind in der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ), dem Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) und dem Bewertungsmaßstab für zahnärztliche Leistungen (BEMA) festgelegt. Einige Abrechnungsziffern wurden explizit für die Videosprechstunde geschaffen, andere Leistungen sind gleichermaßen bei einer Behandlung in der Praxis und bei der Fernbehandlung per Videosprechstunde abrechenbar. In der zahnärztlichen Versorgung ist zu beachten, dass für die Videosprechstunde ein separater Kriterienkatalog der KZBV gilt, den unser Partner arztkonsultation.de ebenfalls erfüllt.
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